RS Vwgh 2009/1/22 2007/21/0404

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2009
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0078 E 18. Mai 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Dass bei der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem unabhängigen Verwaltungssenat im Verkündungsprotokoll keine(Bescheid)- Begründung ausgeführt ist, hat auf die rechtsgültige Erlassung des

Bescheides durch mündliche Verkündung keinen Einfluss (Hinweis: E

26.5.1999, 98/03/0243 und E 18.11.1998, 98/03/0207).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007210404.X03

Im RIS seit

27.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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