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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Der allgemeinen Hinweis auf die leichtere Auffindbarkeit des "Verkaufsobjektes" und des Wählens der richtigen Ausfahrt reicht nicht aus um die in § 84 Abs. 3 StVO 1960 angeführten Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot nach Abs. 2 legcit - wie ein vordringliches Bedürfnis der Straßenbenützer oder ein erhebliches Interesse derselben - dazutun.Der allgemeinen Hinweis auf die leichtere Auffindbarkeit des "Verkaufsobjektes" und des Wählens der richtigen Ausfahrt reicht nicht aus um die in Paragraph 84, Absatz 3, StVO 1960 angeführten Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot nach Absatz 2, legcit - wie ein vordringliches Bedürfnis der Straßenbenützer oder ein erhebliches Interesse derselben - dazutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008020244.X03Im RIS seit
12.02.2009Zuletzt aktualisiert am
09.06.2009