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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/02/0211 E 23. Jänner 2009Rechtssatz
Der Tierschutzombudsmann hat gemäß § 41 Abs. 3 TierschutzG 2005 die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Damit ist ihm die Vertretung dieser Interessen als Organ übertragen, dazu ist ihm in den betreffenden Verwaltungsverfahren Parteistellung eingeräumt. Dem Tierschutzombudsmann sind aber keine subjektiv-öffentlichen Rechte übertragen, weshalb ihm - über die Geltendmachung der ihm durch das Gesetz eingeräumten Parteistellung und der damit verbundenen prozessualen Rechte hinaus - als bloßer Organpartei des Verwaltungs(straf)verfahrens die Beschwerdelegitimation nach Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG fehlt. (Hier: Die Beschwerdelegitimation ist darin gegründet, dass der Tierschutzombudsmann Einspruch erhoben hat.)Der Tierschutzombudsmann hat gemäß Paragraph 41, Absatz 3, TierschutzG 2005 die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Damit ist ihm die Vertretung dieser Interessen als Organ übertragen, dazu ist ihm in den betreffenden Verwaltungsverfahren Parteistellung eingeräumt. Dem Tierschutzombudsmann sind aber keine subjektiv-öffentlichen Rechte übertragen, weshalb ihm - über die Geltendmachung der ihm durch das Gesetz eingeräumten Parteistellung und der damit verbundenen prozessualen Rechte hinaus - als bloßer Organpartei des Verwaltungs(straf)verfahrens die Beschwerdelegitimation nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG fehlt. (Hier: Die Beschwerdelegitimation ist darin gegründet, dass der Tierschutzombudsmann Einspruch erhoben hat.)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008020190.X02Im RIS seit
17.02.2009Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009