Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/13/0220Rechtssatz
Nach dem Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag und in der eidesstättigen Erklärung überprüfte der Beschwerdevertreter am 25. September 2008 die in der Zeit vom 22. bis 25. September in der Rechtsanwaltskanzlei eingelangten Schriftstücke persönlich auf von diesen allenfalls ausgelöste Fristen. Dabei kann allerdings von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er sich mit dem Inhalt der Schriftstücke, auch wenn diese mit anderen zusammengeheftet sind, im Einzelnen vertraut macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008130219.X01Im RIS seit
04.06.2009Zuletzt aktualisiert am
05.06.2009