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L82000 BauordnungRechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Problematik, ob einem (bergseits situierten) Beschwerdeführer ein Nachbarrecht in Bezug auf die Einhaltung der talseitig festgelegten Wandhöhe betreffend die seinem Grundstück abgekehrte Seite des Bauvorhabens zusteht, im hg. Erkenntnis vom 25. November 2008, Zl. 2007/06/0113, das ein Baubewilligungsverfahren auf dem östlich des Baugrundstückes unmittelbar benachbarten Grundstück betroffen hat, Stellung genommen. Er hat dies verneint.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008060174.X01Im RIS seit
22.02.2009Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009