RS Vwgh 2009/1/28 2008/05/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2009
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Index

L78001 Elektrizität Burgenland
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
ElektrizitätswesenG Bgld 2006 §10 Abs1 Z3;
VwRallg;
  1. AVG § 42 heute
  2. AVG § 42 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 42 gültig von 01.01.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008
  4. AVG § 42 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004
  5. AVG § 42 gültig von 01.01.1999 bis 29.02.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  6. AVG § 42 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0084 E 17. Oktober 2002 RS 4 (Hier: ohne Klammerausdruck am Ende)

Stammrechtssatz

Einem Vorbringen, das in Bedingungsform gekleidet ist, ist nicht von vornherein und in jedem Fall der Charakter als Einwendung abzusprechen. Soweit im Zusammenhang mit Einwendungen "bloß Bedingungen formuliert werden, die nicht den Charakter von Einwendungen im Rechtssinn haben", sind diese unbeachtlich. Daraus folgt aber, dass Bedingungen den Charakter von Einwendungen haben können. Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Hinweis E 23. Februar 1982, 07/3712/80). (Hier:

Die Bf haben erklärt, sie seien mit der Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung und der Durchführung der im Projekt vorgesehenen Maßnahmen nur dann einverstanden, wenn das im Dienstbarkeitsvertrag zugesicherte Wasserbezugsrecht dadurch nicht beeinträchtigt werde. Im Zusammenhang mit dem weiteren Vorbringen der Bf und den Ermittlungsergebnissen des Verwaltungsverfahrens ergibt sich, dass damit eine Einwendung im Rechtssinn vorliegt.)

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008050166.X04

Im RIS seit

03.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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