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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Die Tochter des wegen Übertretung des AuslBG Bestraften arbeitete während eines durchgehenden Zeitraumes von mehr als drei Monaten an allen Wochentagen ausgenommen Sonntag jeweils 10 Stunden täglich im Supermarkt, der von der von ihrem Vater repräsentierten Firma betrieben wird. Sie verrichtete Tätigkeiten (Kontrolle von Kassabons, Sortieren und Einschlichten von zum Verkauf angebotener Waren), die typischerweise von unselbständigen Arbeitskräften geleistet werden. Es ist kein zwischen dem Bf und seiner Tochter geplantes Ende dieser Tätigkeit hervorgekommen. Art, Umfang und Zeitdauer der von der Tochter des Bf verrichteten Tätigkeiten gehen damit auch unter Berücksichtigung des engen Verwandtschaftsverhältnisses Vater-Tochter und der Motive der Beteiligten deutlich über jene Tätigkeiten hinaus, die ihr Gepräge von familiären Bindungen zwischen Angehörigen erhalten, zumal die Tochter des Bf durch die intensive Inanspruchnahme de facto gehindert war, ihre Arbeitskraft anderweitig einzusetzen (bzw. auf Lehrstellensuche zu gehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090277.X03Im RIS seit
11.03.2009Zuletzt aktualisiert am
28.11.2012