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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;Rechtssatz
In einem Verfahren zur Errichtung eines Kraftwerkes, im Zuge dessen Anlagenteile auf Fremdgrund unter Inanspruchnahme des Rechtsinstitutes der Zwangsrechtseinräumung errichtet und betrieben werden sollen, kann die Möglichkeit der Einspeisung von Energie in das öffentliche Netz für sich alleine den projektierten Eingriff in das Grundeigentum der beschwerdeführenden Parteien, noch nicht rechtfertigen.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005070041.X03Im RIS seit
03.03.2009Zuletzt aktualisiert am
03.12.2009