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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Für die Aufnahme und Bewertung von Forderungen in die auf Grund des Überganges von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf den Betriebsvermögensvergleich zu erstellende Bilanz sind die Verhältnisse des Stichtages maßgebend (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Februar 2009, 2006/15/0151).Für die Aufnahme und Bewertung von Forderungen in die auf Grund des Überganges von der Gewinnermittlung nach Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988 auf den Betriebsvermögensvergleich zu erstellende Bilanz sind die Verhältnisse des Stichtages maßgebend vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. Februar 2009, 2006/15/0151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006150182.X03Im RIS seit
31.03.2009Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009