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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs3;Rechtssatz
Nach § 209a Abs. 1 BAO steht der Eintritt der Verjährung einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, nicht entgegen. Dies gilt auch für die zehnjährige (absolute) Verjährung (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2210).Nach Paragraph 209 a, Absatz eins, BAO steht der Eintritt der Verjährung einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, nicht entgegen. Dies gilt auch für die zehnjährige (absolute) Verjährung vergleiche Stoll, BAO-Kommentar, 2210).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006150182.X02Im RIS seit
31.03.2009Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009