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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Betrieb, bei dem bisher der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt wurde, ist auf Grund seiner Veräußerung ein Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 leg. cit. vorzunehmen. In der dafür zu erstellenden Bilanz ist das gesamte bisherige Betriebsvermögen zu erfassen und zu bewerten. Die Bewertung der Wirtschaftsgüter ergibt sich aus § 6 EStG 1988.Bei einem Betrieb, bei dem bisher der Gewinn nach Paragraph 4, Absatz 3, EStG 1988 ermittelt wurde, ist auf Grund seiner Veräußerung ein Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nach Paragraph 4, Absatz eins, leg. cit. vorzunehmen. In der dafür zu erstellenden Bilanz ist das gesamte bisherige Betriebsvermögen zu erfassen und zu bewerten. Die Bewertung der Wirtschaftsgüter ergibt sich aus Paragraph 6, EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006150151.X02Im RIS seit
02.03.2009Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013