RS Vwgh 2009/2/18 2008/21/0641

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Veröffentlicht am 18.02.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §19 Abs1;
AVG §19;
FrPolG 2005 §77 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird der Ladungsbescheid von der Fremdenpolizeibehörde mit der Formulierung ausgefertigt, "Wir ersuchen Sie, zu uns zu kommen, ...", bringt dies unmissverständlich zum Ausdruck, dass der Fremde eben bei der ausfertigenden Dienststelle der Fremdenpolizeibehörde zu erscheinen hat.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008210641.X02

Im RIS seit

31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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