RS Vwgh 2009/2/18 2008/21/0641

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Veröffentlicht am 18.02.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §19 Abs1;
FrPolG 2005 §77 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Fremdenpolizeibehörde die Ladung des Fremden und dessen persönliches Erscheinen zur Erörterung der Frage, wie er aus Österreich auszureisen gedenke, zu Recht für "nötig" iSd § 19 Abs. 1 erster Satz AVG erachtete (Hinweis E 17. Juli 2008, 2008/21/0055).Ausführungen dazu, dass die Fremdenpolizeibehörde die Ladung des Fremden und dessen persönliches Erscheinen zur Erörterung der Frage, wie er aus Österreich auszureisen gedenke, zu Recht für "nötig" iSd Paragraph 19, Absatz eins, erster Satz AVG erachtete (Hinweis E 17. Juli 2008, 2008/21/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008210641.X01

Im RIS seit

31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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