RS Vwgh 2009/2/24 2008/06/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2009
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Index

L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
L82305 Abwasser Kanalisation Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
BauTG Slbg 1976 §39 Abs2;
ROG Slbg 1998 §19 Z5;

Rechtssatz

§ 19 Z. 5 Slbg. ROG sieht keinen Immissionsschutz vor. Die Nachbarn können daher aus der Flächenwidmung keinen Immissionsschutz ableiten. Ein gewisser Immissionsschutz kann sich aber aus § 39 Abs. 2 Slbg. BauTG ergeben (und zwar gerade für flächenwidmungskonforme Vorhaben - siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl. 2005/06/0231, bbl 2006, 150 - Giese).Paragraph 19, Ziffer 5, Slbg. ROG sieht keinen Immissionsschutz vor. Die Nachbarn können daher aus der Flächenwidmung keinen Immissionsschutz ableiten. Ein gewisser Immissionsschutz kann sich aber aus Paragraph 39, Absatz 2, Slbg. BauTG ergeben (und zwar gerade für flächenwidmungskonforme Vorhaben - siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl. 2005/06/0231, bbl 2006, 150 - Giese).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008060235.X03

Im RIS seit

27.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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