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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/20/0456 B 21. Dezember 1995 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle eines Auftrages zur Mängelbehebung iSd § 34 Abs 2 VwGG obliegt es dem Vertreter selbst, sich davon zu überzeugen, welche Erledigungen aufgetragen und ob diesen zur Gänze nachgekommen wurde (Hinweis B 24.4.1979, 777/79)Im Falle eines Auftrages zur Mängelbehebung iSd Paragraph 34, Absatz 2, VwGG obliegt es dem Vertreter selbst, sich davon zu überzeugen, welche Erledigungen aufgetragen und ob diesen zur Gänze nachgekommen wurde (Hinweis B 24.4.1979, 777/79)
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008130250.X01Im RIS seit
02.07.2009Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009