Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0205 E 18. November 2008 RS 2Stammrechtssatz
Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (siehe Ritz, BAO3, Tz. 1ff zu § 23).Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind Rechtsgeschäfte und sonstige Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (siehe Ritz, BAO3, Tz. 1ff zu Paragraph 23,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130111.X03Im RIS seit
26.03.2009Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009