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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Beweiswürdigung hat der Verwaltungsgerichtshof lediglich auf ihre Schlüssigkeit und darauf zu prüfen, ob sie in einem einwandfreien Verwaltungsverfahren vorgenommen worden ist.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130111.X01Im RIS seit
26.03.2009Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009