Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Bestrafung gemäß § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG kommt es keinesfalls darauf an, welches Einkommen Beschäftigte (vorher oder jetzt) erzielen bzw. welches Vermögen sie besitzen, sondern auf die Umstände, unter denen sie verwendet werden.In einem Verfahren betreffend Bestrafung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, lita AuslBG kommt es keinesfalls darauf an, welches Einkommen Beschäftigte (vorher oder jetzt) erzielen bzw. welches Vermögen sie besitzen, sondern auf die Umstände, unter denen sie verwendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090099.X05Im RIS seit
27.03.2009Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009