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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Die Tatsache, dass die Tänzerinnen der "Peep-Show" auf der Bühne oder in der Solokabine arbeiten, beweist nicht, dass es sich bei ihnen um arbeitnehmerähnliche Personen handelt, aber ein vorbestimmter Ort der Arbeitsleistung darf als Hinweis auf unselbständige Tätigkeit gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090099.X02Im RIS seit
27.03.2009Zuletzt aktualisiert am
30.07.2009