RS Vwgh 2009/3/4 2006/15/0378

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Veröffentlicht am 04.03.2009
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Für die Unterscheidung "ungebraucht" und "gebraucht" ist ausschlaggebend, ob das Wirtschaftsgut schon in einer einen Wertverzehr bewirkenden Weise verwendet wurde. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen. Im Beschwerdefall handelt es sich um ein Wirtschaftsgut mit einer langjährigen Nutzungsdauer. Eine fünftägige Verwendung ist in Anbetracht der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes aus wirtschaftlicher Sicht vernachlässigbar. Wirtschaftlich betrachtet ist mit einem fünftägigen Betrieb keine den Wert mindernde Verwendung verbunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006150378.X02

Im RIS seit

08.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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