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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
In einem Verfahren zur Diplomanerkennung nach § 4a Abs. 4 BDG 1979 wären Feststellungen darüber zu treffen gewesen, welches Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten die Beschwerdeführerin nach der Art und der Dauer ihrer Ausbildung erlangt hat, an welchen Schultypen (Formen) sie auf Grund dieser Ausbildung in Deutschland im öffentlichen Dienst unterrichten darf, und wie sich dies zu der angestrebten Verwendung in Österreich verhält und ob nicht allfällige Ausbildungsdefizite (im Rahmen der durch die in § 4a BDG 1979 genannten Richtlinien vorgegebenen Grenzen) ausgeglichen werden können. In diesem Zusammenhang wären insbesondere auch Feststellungen über den Inhalt der einschlägigen ausländischen (deutschen) Rechtsvorschriften zu treffen gewesen; wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festhält, ist auch der Inhalt fremden Rechts Gegenstand des erforderlichen Ermittlungsverfahrens (vgl. die Nachweise der Rechtsprechung bei Hengstschläger/Leeb, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Teilband, 2005, Rz 3 zu § 37).In einem Verfahren zur Diplomanerkennung nach Paragraph 4 a, Absatz 4, BDG 1979 wären Feststellungen darüber zu treffen gewesen, welches Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten die Beschwerdeführerin nach der Art und der Dauer ihrer Ausbildung erlangt hat, an welchen Schultypen (Formen) sie auf Grund dieser Ausbildung in Deutschland im öffentlichen Dienst unterrichten darf, und wie sich dies zu der angestrebten Verwendung in Österreich verhält und ob nicht allfällige Ausbildungsdefizite (im Rahmen der durch die in Paragraph 4 a, BDG 1979 genannten Richtlinien vorgegebenen Grenzen) ausgeglichen werden können. In diesem Zusammenhang wären insbesondere auch Feststellungen über den Inhalt der einschlägigen ausländischen (deutschen) Rechtsvorschriften zu treffen gewesen; wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festhält, ist auch der Inhalt fremden Rechts Gegenstand des erforderlichen Ermittlungsverfahrens vergleiche die Nachweise der Rechtsprechung bei Hengstschläger/Leeb, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Teilband, 2005, Rz 3 zu Paragraph 37,).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120138.X02Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
03.07.2009