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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/12/0031 E 22. Februar 1995 RS 2 (Hier die ersten beiden Sätze, dann: Die Definitivstellung ist dann festzustellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen spätestens im Zuge des diesbezüglichen Feststellungsverfahrens verwirklicht werden (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 17. August 2000, Zl. 99/12/0158).)Stammrechtssatz
Die Definitivstellung eines Beamten ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung sämtlicher in § 11 Abs 1 BDG 1979 umschriebenen Voraussetzungen. Zum Eintritt der Rechtsfolge bedarf es jedoch der Erlassung eines rechtsfeststellenden Bescheides der Dienstbehörde, der nur auf Ansuchen des Beamten ergeht. Auch Sachverhalte, die einen Kündigungstatbestand nach § 10 Abs 4 Z 2 BDG 1979 erfüllen, können ein gesetzliches Hindernis für das Definitivwerden des Dienstverhältnisses (argumentum: "Ernennungserfordernisse" in § 11 Abs 1 iVm § 4 Abs 1 BDG 1979) bilden, sofern sie zu dem für den Eintritt der Definitivstellung maßgeblichen Zeitpunkt gegeben sind. Ist dies der Fall, so führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisses.Die Definitivstellung eines Beamten ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung sämtlicher in Paragraph 11, Absatz eins, BDG 1979 umschriebenen Voraussetzungen. Zum Eintritt der Rechtsfolge bedarf es jedoch der Erlassung eines rechtsfeststellenden Bescheides der Dienstbehörde, der nur auf Ansuchen des Beamten ergeht. Auch Sachverhalte, die einen Kündigungstatbestand nach Paragraph 10, Absatz 4, Ziffer 2, BDG 1979 erfüllen, können ein gesetzliches Hindernis für das Definitivwerden des Dienstverhältnisses (argumentum: "Ernennungserfordernisse" in Paragraph 11, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins, BDG 1979) bilden, sofern sie zu dem für den Eintritt der Definitivstellung maßgeblichen Zeitpunkt gegeben sind. Ist dies der Fall, so führt dies zum Nichteintritt der Definitivstellung und damit zum Fortbestand des provisorischen Dienstverhältnisses.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120104.X01Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011