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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a Abs1 idF 1997/I/061;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/12/0093 E 13. März 2009Rechtssatz
50a Abs. 1 BDG 1979 ermöglicht eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit AUS BELIEBIGEM ANLASS, weshalb die Frage, ob und welche (persönlichen) Interessen eines Beamten für die Bewilligung eines Antrages sprechen, im Zusammenhang mit einer auf § 50a Abs. 1 BDG 1979 gestützten Entscheidung keine Rolle mehr spielt (die Bestimmung des § 50c Abs. 1 BDG 1979, wonach für die konkrete Zeiteinteilung im Dienstplan neben der persönlichen Situation des Beamten auch die Gründe, die zur Herabsetzung der Dienstzeit geführt haben, zu berücksichtigen sind, nimmt offenbar nur auf Fälle des § 50b BDG 1979 Bezug).50a Absatz eins, BDG 1979 ermöglicht eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit AUS BELIEBIGEM ANLASS, weshalb die Frage, ob und welche (persönlichen) Interessen eines Beamten für die Bewilligung eines Antrages sprechen, im Zusammenhang mit einer auf Paragraph 50 a, Absatz eins, BDG 1979 gestützten Entscheidung keine Rolle mehr spielt (die Bestimmung des Paragraph 50 c, Absatz eins, BDG 1979, wonach für die konkrete Zeiteinteilung im Dienstplan neben der persönlichen Situation des Beamten auch die Gründe, die zur Herabsetzung der Dienstzeit geführt haben, zu berücksichtigen sind, nimmt offenbar nur auf Fälle des Paragraph 50 b, BDG 1979 Bezug).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120092.X07Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013