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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a Abs1 idF 1997/I/061;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/12/0093 E 13. März 2009Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/12/0006 E 26. Juni 2002 RS 1Stammrechtssatz
Das von der Dienstbehörde festgelegte Ausmaß der Herabsetzung der Lehrverpflichtung aus beliebigem Anlass nach § 44a LDG 1984 muss im Antrag des Landeslehrers seine Deckung finden, das heißt, es darf nicht von dem von ihm beantragten Ausmaß abweichen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).Das von der Dienstbehörde festgelegte Ausmaß der Herabsetzung der Lehrverpflichtung aus beliebigem Anlass nach Paragraph 44 a, LDG 1984 muss im Antrag des Landeslehrers seine Deckung finden, das heißt, es darf nicht von dem von ihm beantragten Ausmaß abweichen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120092.X02Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013