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10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;Rechtssatz
Die Frage, inwieweit das Weber-Fechnersche-Gesetz im Bereich der Arbeitsplatzbewertung nutzbar gemacht werden kann oder nicht, stellt eine in das Fachgebiet der Arbeitsplatzbewertung fallende Fachfrage dar. Wie aus den Materialien zur Neufassung des Richtverwendungskatalogs durch die Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 80 (vgl. RV 953, 22. GP), hervorgeht, ist der Gesetzgeber selbst von einer Nutzbarkeit des Weber-Fechnerschen-Gesetzes für den Bereich der Arbeitsplatzbewertung und von der Tauglichkeit der Bewertungsmethode ausgegangen.Die Frage, inwieweit das Weber-Fechnersche-Gesetz im Bereich der Arbeitsplatzbewertung nutzbar gemacht werden kann oder nicht, stellt eine in das Fachgebiet der Arbeitsplatzbewertung fallende Fachfrage dar. Wie aus den Materialien zur Neufassung des Richtverwendungskatalogs durch die Dienstrechts-Novelle 2005, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 80 vergleiche Regierungsvorlage 953, 22. GP), hervorgeht, ist der Gesetzgeber selbst von einer Nutzbarkeit des Weber-Fechnerschen-Gesetzes für den Bereich der Arbeitsplatzbewertung und von der Tauglichkeit der Bewertungsmethode ausgegangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120003.X04Im RIS seit
10.04.2009Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015