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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;Rechtssatz
Es mag zwar zutreffen, dass eine fachliche Einschränkung eines Tätigkeitsbereiches insgesamt zu einer geringeren Bewertung des Fachwissens führen kann, umgekehrt setzt aber die Gewährung einer Approbationsbefugnis ein entsprechend tieferes Fachwissen in diesem Bereich voraus. Die Würdigung des Vorliegens einer Approbationsbefugnis im Zusammenhang mit dem Kriterium "Fachwissen" am Richtverwendungsarbeitsplatz ist daher keinesfalls zu beanstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120003.X03Im RIS seit
10.04.2009Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015