Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Im Laufe der Zeit können sich bisweilen Verschiebungen der Schwerpunkte der jeweils auf einem einheitlichen Arbeitsplatz auftretenden Tätigkeiten ergeben, ohne dass derartige Verschiebungen sofort zu einer zeitraumbezogenen Neubewertung des Arbeitsplatzes zu führen hätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007120003.X01Im RIS seit
10.04.2009Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015