Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
AVG §60;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat bereits in dem Bescheid über die Versetzung des Beschwerdeführers das Vorliegen von Dienstpflichtverletzungen festgestellt und in zureichender Weise begründet; wenn in einem Bescheid betreffend die gehaltsrechtlichen Folgen dieser Versetzung auf die Feststellungen im Versetzungsbescheid verwiesen wird, werden das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt und seine Rechtsschutzmöglichkeiten nicht abgeschnitten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005120175.X15Im RIS seit
06.04.2009Zuletzt aktualisiert am
29.06.2011