RS Vwgh 2009/3/13 2005/12/0175

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Veröffentlicht am 13.03.2009
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
AVG §63 Abs1;
LGehG OÖ 2001 §26 idF 2002/081;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat bereits in dem Bescheid über die Versetzung des Beschwerdeführers das Vorliegen von Dienstpflichtverletzungen festgestellt und in zureichender Weise begründet; wenn in einem Bescheid betreffend die gehaltsrechtlichen Folgen dieser Versetzung auf die Feststellungen im Versetzungsbescheid verwiesen wird, werden das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt und seine Rechtsschutzmöglichkeiten nicht abgeschnitten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2005120175.X15

Im RIS seit

06.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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