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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.Stattgebung - Feststellung des Erlöschens einer wasserrechtlichen Bewilligung - Für die bfPartei ist im Rahmen ihrer Betriebsführung und landwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke die Beregnung und Bewässerung ihrer Grundstücke unerlässlich. Damit hat sie einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dargestellt, der es rechtfertigt, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.
Schlagworte
Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009070004.A01Im RIS seit
30.09.2009Zuletzt aktualisiert am
04.01.2011