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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §8 Abs1 lita;Rechtssatz
Den in § 8 Abs. 1 lit. a bis c AZG dem Wortlaut nach abschließend (und nicht etwa demonstrativ) aufgezählten Fällen ist ein zeitlicher oder inhaltlicher Konnex zur Hauptarbeitsleistung gemeinsam.Den in Paragraph 8, Absatz eins, Litera a bis c AZG dem Wortlaut nach abschließend (und nicht etwa demonstrativ) aufgezählten Fällen ist ein zeitlicher oder inhaltlicher Konnex zur Hauptarbeitsleistung gemeinsam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009110013.X02Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013