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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Bewilligung bzw. die Verfügung der Wiederaufnahme kann nur gleichzeitig mit dem im wiederaufgenommenen Verfahren ergehenden Sachbescheid nach Maßgabe der gegen diesen Bescheid zulässigen Rechtsmittel im Verwaltungsweg bekämpft werden
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008210612.X01Im RIS seit
19.04.2009Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009