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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §320 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Vergabekontrollbehörde hat also - auch auf Grund eines entsprechenden Vorbringens des Auftraggebers, der den Antragsteller selbst nicht ausgeschieden hat - Anträge von Bietern (nur dann) als unzulässig zurückzuweisen, wenn sich aus der der Behörde vorliegenden Aktenlage des Vergabeverfahrens ergibt, dass der Bieter auszuscheiden gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007040095.X05Im RIS seit
29.04.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013