RS Vwgh 2009/3/18 2007/04/0095

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Veröffentlicht am 18.03.2009
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Vergabekontrollbehörde hat also - auch auf Grund eines entsprechenden Vorbringens des Auftraggebers, der den Antragsteller selbst nicht ausgeschieden hat - Anträge von Bietern (nur dann) als unzulässig zurückzuweisen, wenn sich aus der der Behörde vorliegenden Aktenlage des Vergabeverfahrens ergibt, dass der Bieter auszuscheiden gewesen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007040095.X05

Im RIS seit

29.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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