Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ein Anspruch auf Beiziehung von Fachärzten bestimmter Richtung besteht nicht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Sachverständiger Anspruch auf bestimmte Person Sachverständiger Besonderes Fachgebiet Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009180067.X01Im RIS seit
15.04.2009Zuletzt aktualisiert am
17.10.2012