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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels bildet keine Einheit mit dem (uU von derselben Behörde eingeleiteten) fremdenpolizeilichen Verfahren zur Verhängung eines Aufenthaltsverbotes. Die Mitteilung des früheren Vertreters der Fremden über die Vollmachtsauflösung an die Niederlassungsbehörde kann daher nicht als Mitteilung an die erstinstanzliche Fremdenpolizeibehörde gewertet werden (Hinweis E 28. Februar 2008, 2007/18/0379).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Ende VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007180112.X01Im RIS seit
15.04.2009Zuletzt aktualisiert am
06.07.2009