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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §97 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/02/0009 B 27. Februar 2009 RS 1Stammrechtssatz
Es besteht weder ein subjektiv öffentliches Recht auf Bestellung bzw. Innehabung der Funktion als Straßenaufsichtsorgan (Hinweis E 12. September 2006, 2006/02/0147) noch auf die Bestellung zum Ausbildner für die praktische Ausbildung für Sondertransportbegleiter (Hinweis E 29. April 2003, 2003/02/0054). Vor diesem Hintergrund besteht auch kein subjektiv öffentliches Recht auf die Abhaltung und Anerkennung von Ausbildungskursen für Sondertransportbegleitungen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009020067.X03Im RIS seit
15.04.2009Zuletzt aktualisiert am
15.07.2009