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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/09/0208 B 25. September 1992 RS 1Stammrechtssatz
Schon aus Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG folgt, daß grundsätzlich nur der Bescheidadressat durch einen an ihn gerichteten Bescheid in seinen Rechten verletzt sein kann (hier: die Firma X-GmbH Tischlerei und nicht die X-GesBR Tischlerei).Schon aus Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG folgt, daß grundsätzlich nur der Bescheidadressat durch einen an ihn gerichteten Bescheid in seinen Rechten verletzt sein kann (hier: die Firma X-GmbH Tischlerei und nicht die X-GesBR Tischlerei).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009020067.X01Im RIS seit
15.04.2009Zuletzt aktualisiert am
15.07.2009