RS Vwgh 2009/3/20 2008/17/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2009
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/17/0217 E 20. März 2009

Rechtssatz

Abstrakt gehaltene zukunftsgerichtete Feststellungsanträge, die einem Rechtsgutachten nahe kommen, sind unzulässig.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008170212.X01

Im RIS seit

01.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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