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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §2;Rechtssatz
Für einen/eine Betriebsinhaber/in besteht grundsätzlich die Verpflichtung, sich ua auch mit den gesetzlichen Vorschriften betreffend die Ausländerbeschäftigung laufend vertraut zu machen. Bestehen über den Inhalt der Verwaltungsvorschrift Zweifel, dann ist er/sie verpflichtet, hierüber bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn er/sie dies unterlässt, so vermag ihn/sie die Unkenntnis dieser Vorschrift nicht von seiner/ihrer Schuld zu befreien (Hinweis E 27. April 1993, 90/04/0358; E 27. Februar 2003, 2000/09/0188).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090254.X02Im RIS seit
07.05.2009Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009