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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs3 idF 2002/I/126;Rechtssatz
In § 2 Abs. 3 AuslBG werden nur bestimmte Fälle geregelt, in welchen Arbeitskräfte außerhalb eines Betriebes ihres Arbeitgebers in einem anderen Betrieb tätig werden und der Inhaber dieses Betriebes dem Arbeitgeber gleichzuhalten ist. Daraus kann nicht der Schluss gezogen werden, nur in diesen Fällen wäre ein Betriebsinhaber für die Beschäftigung eines Ausländers in seinem Betrieb nach dem AuslBG verantwortlich.In Paragraph 2, Absatz 3, AuslBG werden nur bestimmte Fälle geregelt, in welchen Arbeitskräfte außerhalb eines Betriebes ihres Arbeitgebers in einem anderen Betrieb tätig werden und der Inhaber dieses Betriebes dem Arbeitgeber gleichzuhalten ist. Daraus kann nicht der Schluss gezogen werden, nur in diesen Fällen wäre ein Betriebsinhaber für die Beschäftigung eines Ausländers in seinem Betrieb nach dem AuslBG verantwortlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090254.X01Im RIS seit
07.05.2009Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009