RS Vwgh 2009/3/24 2006/13/0150

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Veröffentlicht am 24.03.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Behörde darf ihrer Schätzung zwar zu Grunde legen, dass die Lebenshaltungskosten durch die nach Zuschätzung von Erlösen ermittelten Einkünfte gedeckt sind, ist aber nicht gehalten, aus den Lebenshaltungskosten eine Obergrenze für die Zuschätzung zu ermitteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006130150.X04

Im RIS seit

19.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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