RS Vwgh 2009/3/24 2006/13/0150

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Veröffentlicht am 24.03.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Ansicht, es sei verfehlt, der Buchhaltung die Ordnungsmäßigkeit abzusprechen, wenn nur einige Geschäftsfälle nicht erfasst, aber durchaus erklärbar seien, teilt der Verwaltungsgerichtshof nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006130150.X02

Im RIS seit

19.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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