RS Vwgh 2009/3/25 2008/03/0090

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Veröffentlicht am 25.03.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
KflG 1999 §14 Abs2;
KflG 1999 §14 Abs3;
KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Da es sich bei den Daten, die zur Beurteilung der Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben erforderlich sind, in der Regel (auch) um solche handelt, die nur dem bestehenden Konzessionsinhaber bekannt sind, enthält § 14 Abs 3 KflG 1999 eine Mitwirkungsverpflichtung des bestehenden Konzessionsinhabers, der, sofern er einen die wirtschaftliche Betriebsführung sichtlich in Frage stellenden Einnahmenausfall behauptet, der Aufsichtsbehörde jene zum Teil nur ihm bekannten Daten zu liefern hat, anhand derer die Behörde in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, wie sich der Einnahmenausfall auf die wirtschaftliche Betriebsführung seiner Linie auswirken wird.Da es sich bei den Daten, die zur Beurteilung der Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben erforderlich sind, in der Regel (auch) um solche handelt, die nur dem bestehenden Konzessionsinhaber bekannt sind, enthält Paragraph 14, Absatz 3, KflG 1999 eine Mitwirkungsverpflichtung des bestehenden Konzessionsinhabers, der, sofern er einen die wirtschaftliche Betriebsführung sichtlich in Frage stellenden Einnahmenausfall behauptet, der Aufsichtsbehörde jene zum Teil nur ihm bekannten Daten zu liefern hat, anhand derer die Behörde in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, wie sich der Einnahmenausfall auf die wirtschaftliche Betriebsführung seiner Linie auswirken wird.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008030090.X03

Im RIS seit

15.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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