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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KO §6 Abs1;Rechtssatz
Gehört die Angelegenheit, die den Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet, in die Zuständigkeit des Masseverwalters, dann ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren nur fortzuführen, wenn der Masseverwalter in das Verfahren eintritt (Hinweis E 14. November 1995, 94/08/0283).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070127.X02Im RIS seit
11.08.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013