Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138;Rechtssatz
Die schlichte Unkenntnis des Inhabers einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wasserbenutzungsanlage, die ohne entsprechende Bewilligung betrieben wird, schließt keinesfalls das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 WRG 1959 aus.Die schlichte Unkenntnis des Inhabers einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wasserbenutzungsanlage, die ohne entsprechende Bewilligung betrieben wird, schließt keinesfalls das Vorliegen einer eigenmächtigen Neuerung iSd Paragraph 138, WRG 1959 aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005070038.X07Im RIS seit
28.04.2009Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018