Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Nach dem Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG kommt der Nachbarin kein Mitspracherecht zu einer Gebäudehöhe oder auch zur Überschreitung einer sich mittelbar aus den Festlegungen des Bebauungsplanes ergebenden Geschoßanzahl zu.Nach dem Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG kommt der Nachbarin kein Mitspracherecht zu einer Gebäudehöhe oder auch zur Überschreitung einer sich mittelbar aus den Festlegungen des Bebauungsplanes ergebenden Geschoßanzahl zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008060237.X03Im RIS seit
06.05.2009Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009