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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Die Frage der (nach Auffassung der Nachbarin) zu groß dimensionierten Tiefgarage (mehr Stellplätze als erforderlich) bewirkt für sich allein keine Verletzung von subjektivöffentlichen Nachbarrechten.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008060237.X01Im RIS seit
06.05.2009Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009