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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/06/0190Rechtssatz
Ein mittels Textverarbeitung erstellter Bescheid stellt nach überwiegender Auffassung eine elektronisch erstellte Erledigung dar (vgl. dazu Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 3. Auflage, S. 125 und FN 288), auf der weder eine Unterschrift, Beglaubigung oder Amtssignatur aufscheinen musste.Ein mittels Textverarbeitung erstellter Bescheid stellt nach überwiegender Auffassung eine elektronisch erstellte Erledigung dar vergleiche dazu Thienel, Verwaltungsverfahrensrecht, 3. Auflage, Sitzung 125 und FN 288), auf der weder eine Unterschrift, Beglaubigung oder Amtssignatur aufscheinen musste.
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007060189.X01Im RIS seit
28.04.2009Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012