Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Einhaltung des Verbotes des § 27 Abs. 6 Stmk. ROG kommt den Nachbarn mangels Aufzählung im Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG nicht zu (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 26. April 2002, Zl. 2000/06/0174).Ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Einhaltung des Verbotes des Paragraph 27, Absatz 6, Stmk. ROG kommt den Nachbarn mangels Aufzählung im Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG nicht zu (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 26. April 2002, Zl. 2000/06/0174).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007060070.X01Im RIS seit
06.05.2009Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009