RS Vwgh 2009/4/22 2008/12/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2009
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/12/0076 E 29. November 2005 RS 2 (Hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Die Erlassung abgesonderter Entscheidungen ist unzulässig in Ansehung von Begründungselementen, die in Feststellungsverfahren, die zwar nicht kraft Gesetzes vorgezeichnet, jedoch auf Grund der hiezu ergangenen Rechtsprechung als zulässig angesehen werden, von Bedeutung sind. Nun erweist sich die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die besoldungsrechtliche Stellung eines Beamten in den (hier vorliegenden) Fällen ihrer Strittigkeit und des Vorhandenseins von Auswirkungen auch für die Zukunft als zulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2000/12/0189). Daraus wiederum folgt die Unzulässigkeit abgesonderter Entscheidungen über einzelne Begründungselemente, die für die Ermittlung der besoldungsrechtlichen Stellung eines Beamten von Bedeutung sind (wie die hier von der belangten Behörde zum Gegenstand einer abgesonderten Entscheidung gemachte Rechtsfrage, ob er einen Überstellungsverlust erlitten hat).Die Erlassung abgesonderter Entscheidungen ist unzulässig in Ansehung von Begründungselementen, die in Feststellungsverfahren, die zwar nicht kraft Gesetzes vorgezeichnet, jedoch auf Grund der hiezu ergangenen Rechtsprechung als zulässig angesehen werden, von Bedeutung sind. Nun erweist sich die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die besoldungsrechtliche Stellung eines Beamten in den (hier vorliegenden) Fällen ihrer Strittigkeit und des Vorhandenseins von Auswirkungen auch für die Zukunft als zulässig vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2000/12/0189). Daraus wiederum folgt die Unzulässigkeit abgesonderter Entscheidungen über einzelne Begründungselemente, die für die Ermittlung der besoldungsrechtlichen Stellung eines Beamten von Bedeutung sind (wie die hier von der belangten Behörde zum Gegenstand einer abgesonderten Entscheidung gemachte Rechtsfrage, ob er einen Überstellungsverlust erlitten hat).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120094.X01

Im RIS seit

15.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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