RS Vwgh 2009/4/22 2008/12/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2009
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
DVG 1984 §13 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/12/0149 E 18. September 1992 RS 3

Stammrechtssatz

Selbst eine nach § 13 Abs 1 DVG 1984 zulässige Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden darf keinesfalls rückwirkend verfügt werden.Selbst eine nach Paragraph 13, Absatz eins, DVG 1984 zulässige Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden darf keinesfalls rückwirkend verfügt werden.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120091.X06

Im RIS seit

24.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten